Anwohnergemeinschaft
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Austermann,
die SPD Fraktion bittet das Thema unter Anfragen noch einmal zu beantworten und stellt die Anfrage:
Sieht die Verwaltung noch Möglichkeiten die Meinungsverschiedenheiten wieder zu schlichten?
Wo ist für die Verwaltung die Grenze dem Bürgerwillen zu widersprechen oder zu entsprechen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie sicher bereits erfuhren, haben wir Anwohner der Straße „Hinter dem Heiligen Geist“ unsere Klage gegen den Umbau dieser Straße beim Verwaltungsgericht Minden zurück­gezogen, weil wir der Meinung sind, dass ein Weitergehen zum Oberverwaltungsgericht nichts weiter als Unruhe in unsere Gemeinschaft bringt.
Ihnen wird nicht entgangen sein, welche Verbitterung unter den Anwohnern – und darüber hinaus bei vielen Lemgoer Bürgern, die uns in unserem Bestreben unterstützten – herrscht.
Wir möchten Ihnen die Gründe hierfür in Kurzform noch einmal vor Augen führen. Und wir geben die Hoffnung nicht auf, dass das Planungsverfahren noch einmal unter Berücksichtigung unserer Bedenken, Einwände und Vorschläge intensiv durchdacht werden wird.
Wir geben zu bedenken:
1. dass diese Straße überwiegend von alten Menschen bewohnt wird, wobei deren Anteil mit dem Bau von ca. 30 altengerechten Wohnungen sich nochmals erhöht. Das Behinderten-Gleichstellungsgesetz von 2003 sichert alten Menschen eine selbstbestimmte Lebens­führung zu. Dazu gehört auch das angstfreie Bewegen im öffentlichen Verkehrsraum.
2. Die Lärm-Immission wird gegenüber der früheren Asphaltdecke um ein Vielfaches steigen, denn aus ähnlich gebauten Straßen ist längst bekannt, dass nur die wenigsten motorisierten Verkehrsteilnehmer sich an die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Im Unter­schied zu den anderen Straßen wird unsere Straße aber in erheblichem Maß von Zulieferern zur Breiten Straße als Durchgangsstraße und als Zufahrtsstraße zu den ca. 30 Parkplätzen hinter dem CVJM-Haus genutzt.
3. Die Förderrichtlinie Stadterneuerung schreibt eine deutliche Verbesserung der Aufenthalts­qualität der Fußgänger vor. Das Gegenteil ist beim Umbau unserer Straße der Fall.
4. Die Straße ist keine denkmalwürdige Straße. Kein einziges historisches Gebäude befindet sich an ihr. Dagegen sind im Innenstadtbereich als der eigentlichen historischen Zone durchaus Straßen zu finden, die unseren Vorstellungen und Wünschen sehr viel näher kommen.
5. Die so genannten „ebeneren“ Pflastersteine vor den Hauseingängen beinhalten das gleiche
Gefährdungspotenzial wie das grobe Pflaster. Zudem verschandeln sie das Straßenbild, da sie den Eindruck erwecken, als wären hier die Hausanschlüsse erneuert worden und das ursprüng­liche Pflaster verloren gegangen.
6. Professor Dr. Pesch fordert in seinem Vortrag die Mitwirkung der Bürger in Fragen Stadtgestaltung ein.
Wir Anwohner der Straße „Hinter dem Heiligen Geist“ möchten in dieser Straße auch in
Zukunft als ältere und auch als gehbehinderte Menschen wohnen und leben. Nutzung steht vor Gestal­tung, dies ist in Gesetzen und Verordnungen verankert und wird vom Bauministerium des Lan­des eingefordert.
Bitte haben Sie Verständnis für unsere Unruhe und helfen Sie uns Bürgern zu dem Recht auf eine ebene Straße.
Mit freundlichen Grüßen


