Beschlüsse zum Kastanienhaus
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Austermann,
sehr geehrte Herren Ausschussvorsitzende Hofmeister und Dr. Peters,
sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,
die SPD Fraktion ist ob des Beschlusses zum Kastanienhaus im Stadtentwicklungsausschuss irritiert, weil unsere Zuständigkeitsordnung das Thema dem Bauausschuss zuordnet.
Deshalb hat die SPD Fraktion die Sondersitzung zu dem Thema auch im Bauausschuss und nicht im STEA beantragt. § 12 Zuständigkeitsordnung der Alten Hansestadt enthält mit Zif. 10 (Angelegenheiten der Gebäudewirtschaft) und Zif. 3 (Hochbaumaßnahmen) die Merkmale, unter die sich das Anbringen von Fassadenplatten zum Feuchtigkeitsschutz an einem Gebäude subsumieren lässt. Auch dass die Gelder aus einer Haushaltsstelle kommen, die vom Bauauschuss im Rahmen der Haushaltsberatungen abgestimmt worden ist, spricht eindeutig für diese Zuständigkeit.
Demgegenüber haben wir im § 10 der Zuständigkeitsordnung, der die Aufgaben des Stadtentwicklungsausschuss beschreibt, keine Zuständigkeitsmerkmale gefunden, zumal uns auch die Verwaltung im Sachstandsbericht ausführlich dargelegt hat, dass es keine Frage von Denkmalschutz, Gestaltungssatzung oder grundsätzlicher Planung, sondern einzig und allein eine Frage des Feuchtigkeitsschutzes an einer Fassade eines städtischen Gebäudes ist.
Namens der Fraktion bitte ich um rechtliche Prüfung, ob der Bauausschuss zuständig war und ist; wie die Entscheidung des Stadtentwicklungsausschuss, wenn die Zuständigkeit dort nicht gegeben war, zu beurteilen ist und wie ansonsten die Verwaltung mit zwei gegenläufigen Beschlüssen in gleicher Sache umzugehen gedenkt.


