Bürgerbegehren benötigt 3000 € für den Rechtsentscheid vor Gericht
Weil die Ratsmehrheit das Bürgerbegehren am Montag im Rathaus für unzulässig erklärt hat, haben wir einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Bielefeld beauftragt, Widerspruch einzulegen und ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht in Minden einzuleiten. Ca. 3000 € für Rechtsanwalt und Gerichtskosten sind notwendig, um das Verfahren in allen Instanzen führen und bezahlen zu können.
Während die Stadtverwaltung eine Justitiarin für soche Fälle fest angestellt hat und unser aller Steuergelder für Rechtsstreitigkeiten verwendet werden, müssen wir für unser Rechtsbegehren selbst bezahlen. Damit es nicht am Geld scheitert, bitten wir alle Sympathisanten und Unterstützer um eine Spende. Jeder Euro hilft uns weiter, auch kleine Beträge sind ausdrücklich willkommen.
Bei der Sparkasse Lemgo ist das Treuhandkonto 174 359 "Bürgerbegehren" eingerichtet worden; eingehende Spenden werden ausschließlich für Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren verwendet! Sofern mehr eingehen sollte, als dafür notwendig ist, wird der Überschuss an Eben Ezer gespendet. Dafür steht und darauf achtet die Treuhänderin Jutta Dümpe-Krüger aus Lemgo, die das Begehren von Anfang an aktiv unterstützt. Weil wir die Arbeit auf mehrere Schultern verteilen, wird sie auch ab sofort die Öffentlichkeitsarbeit für "Nein - Lemgo braucht keine Beigeordneten-Stellen" übernehmen. Ab morgen werden unsere Pressemeldungen an die Redaktionen also aus dem Rechner von Frau Dümpe-Krüger kommen; natürlich sind die Inhalte auch weiterhin mit den Vertretungsberechtigten abgestimmt. In der nächsten Woche werden wir zu den Inhalten unseres Widerspruchs und den Argumenten des Anwalts bzw. des Vereins "mehr Demokratie e.V." in Köln Porz berichten.
Das Bürgerbegehren "Nein - Lemgo braucht keine Beigeordneten-Stellen" bittet um Unterstützung für Gerichts- und Anwaltskosten; Konto 174 359 Sparkasse Lemgo, Bankleitzahl 48250110, Stichwort "Bürgerbegehren".
Mit freundlichem Gruß
Hanns-Jürgen Bensel
1. Vertretungsberechtigter

