Die Arroganz der Macht
Die Arroganz der Macht hat in Lemgo ein Gesicht: Sie ist Schwarz-Grün!
Das macht die Tagesordnung zur Ratssitzung am Montag, nach der die neue schwarz-grüne Ratsmehrheit die beiden Beigeordneten wählen will, allen klar. Zunächst wird über den Widerspruch „Nein – zu den Beigeordneten-Stellen in Lemgo!“ abgestimmt.
Das Ergebnis ist offenbar schon vorher klar, sonst könnte nicht als nächstes die Wahl der neuen Spitzenbeamten auf der gleichen Tagesordnung stehen. Dabei ermöglicht erst ein Widerspruchsbescheid der Bürgeriniative die Klage anzustrengen, ob die 6363 Unterschriften nicht doch rechtmäßig, also anders als die neue Mehrheit vor vier Wochen abgestimmt hat, zusammen gekommen sind. Tatsächlich führt dies Gerichtsverfahren in 3 oder 4 Monaten aber ins Leere – die Ratsmehrheit wählt Montag ihre Protagonisten und bringt sie ins Amt. Keine Spur von fair play, denn der Antrag der Opposition die Stellenbesetzung bis zum Ratsentscheid auszusetzen und sich einem Gerichtsentscheid zu unterwerfen, statt sie am Montag durchzupauken, wurde bereits abgelehnt. So schafft die Mehrheit kurzerhand Fakten, ohne der Bürgerinitiative die Chance auf ein ordentliches Verfahren vor Gericht zu geben. Bisher ist eben nicht entschieden, ob die Beigeordneten Stellen eine Frage der inneren Organisation sind, wie es die Verwaltung behauptet. Der Bürgerinitiative keine 4 oder 5 Monate bis zum Gerichtsentscheid zu zu gestehen, zeigt die hässlich Fratze der Arroganz dieser Mehrheit! Über zwei Jahre kommt die Stadt ohne Beigeordnete aus, der Bürgermeister lobt überall seine leistungsfähige Verwaltung ohne Wahlbeamte und nun wird die Wahl in gerade mal 2 Monaten durchgezogen. Die Grünen haben noch vor 6 Wochen vollmundig in den Medien erklärt sie hätten Bürgerbegehren immer unterstützt und würden in jedem Fall den Ausgang abwarten. Aber das gilt heute auch nicht mehr. Klar, der unangenehme Druck der Öffentlichkeit soll endlich weg.
Das Verwaltungsgericht in Minden hat den Antrag der Bürgerinitiative auf vorläufigen Rechtsschutz nicht angenommen; Begründung: Bürgerbegehren und Ratsentscheid laufen parallel und eine „Entscheidungssperre“ für Rat und Verwaltung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Wie das Oberverwaltungsgericht in Münster die Beschwerde in zweiter Instanz beurteilt bleibt abzuwarten. Udo Golabeck: „Ich bin überzeugt, dass Schwarz-Grün die gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache nicht abwartet. Offenbar wollen die Parteien an der Macht ihre Stimmenmehrheit rücksichtslos ausnutzen – egal was die Opposition und eine Vielzahl von Bürgern dazu meint“.


