Dienstag, 15.11.2011

Elternbeiträge im Kindergartenbereich

Die SPD beantragt unten aufgeführten Beschlussvorschlag im Jugendhilfeausschuss zu beraten und zur Beschlussfassung zu stellen

Der Jugendhilfeausschuss der Alten Hansestadt Lemgo beschliesst

  1. das die Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge im Kindergartenbereich so geändert wird, dass auch Geschwisterkinder von Kindern im letzten Kindergartenjahr von Beiträgen befreit werden.
  2. Bis zum Inkrafttreten des Erlass und der zu erwartenden Rechtsverordnung werden die Mehreinnahmen dieser Ausgleichszahlung nicht zur Haushaltskompensierung eingesetzt, sondern eingeplant um die Elternbeiträge zeitnah senken zu können.

Begründung :

Die Landesregierung hat über das 1.KiBiz Änderungsgesetz, mit Wirkung vom 01.08.2011, das letzte Kindergartenjahr für die Eltern Beitragsfrei gestellt, zum Ausgleich erhalten die Kommunen Erstattungen des Landes um die Einnahmeausfälle zu kompensieren. Hierbei kommt es in der Alten Hansestadt Lemgo zu positiven finanziellen Entwicklungen gem. Protokoll der Jugendhilfeausschusssitzung vom 21.09.11.

Diese positiven Effekte werden bisher im GB 4 zur Haushaltskonsolidierung eingesetzt. Dies ist aber sehr schwer zu vermitteln da die Lemgoer Eltern im Vergleich zu umliegenden Kommunen schon sehr belastet sind. Hier ist als erstes die Regelung zu ändern, dass Geschwisterkinder auch von Kindern im letzten Kindergartenjahr freizustellen sind. Bisher ist bei Geschwisterkindern in diesem Fall grundsätzlich der Beitrag für das Kind zu leisten, für welches der höhere Beitrag zu zahlen ist. Dies war nicht Absicht der Landesgesetzgebung.

Es sollten gerade die Familien entlastet werden, die durch die Erziehung mehrere Kinder schon finanziell besonders belastet sind.

Weiter müssen die Finanzmittel die die Kommunen für das letzte Kindergartenjahr als Ausgleichszahlung bekommen auch den Familien zugute kommen die beitragsverpflichtet sind, d.h. die dann noch verbleibenden Gelder müssen vorgesehen werden, die Kindergartengebühren für alle Eltern zu senken. Dies soll allerdings erst in Kraft treten wenn der Erlass und die entsprechende Verordnung rechtssicher sind.

Für die SPD Ratsfraktion

Brigitte Stressenreuter
Marcus Graeve
Udo Golabeck

Angebote zum Artikel


Bookmark and Share
Hannelore Kraft
SPD.de