Satzung zur Kanalsanierung in Lemgo muss entschärft werden.
Das Land NRW hat die Städte und Gemeinden verpflichtet sämtliche Abwasserkanäle, insbesondere auf Privatgelände, zu überprüfen und eine Sanierung notfalls mit Bußgeldern bis zu 50 000 € (!) durchzusetzen!
Die SPD Fraktion lehnt die unkritische Umsetzung der Muster-Satzung aus Düsseldorf ab, fordert grundlegende Änderungen und eine Neuberatung im Fachausschuss.
Prof. Dr. Dipl. Ing. Dieter Schwär, langjähriger Dozent für Straßenbau, informierte die SPD Fraktion. Ziel der Einladung war es die Satzung Dichtheitsprüfung aufzuschlüsseln und Vorbehalte mit einem außenstehenden Fachmann zu diskutieren.
Wenn Landwirte Gülle und Mist in großer Menge Jahr für Jahr legal auf ihren Äckern ausbringen, dürften Sickerstellen in Abwasserkanälen unter Bodenplatten von Einfamilienhäuser dem Boden auch nicht schaden und zumal sie natürlich abgebaut werden. Die Lemgoer Kläranlage wurde vor Jahrzehnten doppelt so groß gebaut, wie sie heute für 43 000 Einwohner benötigt wird. An Kapazitäten zum Abbau von Fremdwasser im Abwasser mangelt es am Liemer Weg also nicht. Und trotzdem sollen Hausbesitzer mit Bußgeldern bis 50 000 € dazu gezwungen werden, eine teure Überprüfung und Sanierung ihrer Kanäle durchzuführen. Ganz sicher ist das ein landesweites Wirtschaftsförderungsprogramm, aber bestimmt nicht, wie vorgegeben, zwingend notwendig um das Grundwasser zu schützen.
Soweit nur einige neue Erkenntnisse der SPD Fraktion aus der Diskussion mit dem Professor für Straßenbau. Hamburg und NRW sind die beiden einzigen Bundesländer, die eine Dichtheitsprüfung so stringent, verpflichtend geregelt haben und damit ihre Einwohner zu Milliardenausgaben zwingen wollen. Landesweit regt sich breiter Widerstand in den Städten und Kreisen, der Petitionsausschuss ist eingeschaltet und zweimal hat die Landesregierung dem öffentlichen Druck bereits mit Runderlassen zur Fristverlängerung und zu Härtefällen nachgegeben. Die SPD Fraktion fordert alle Landtagsabgeordneten auf das Thema noch einmal gründlich zu beleuchten und sich die bürgerfreundlichen Regelungen aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein zum Maßstab zu nehmen; die Drohung mit Geldbußen im hohen fünfstelligen Bereich ist nicht nur für Einfamilienhausbesitzern im Rentenalter nicht angemessen. Nicht zu vergessen: In unseren östlichen und südlichen Bundesländern gibt es keine Regelungen zur Kanalsanierung und dennoch kein verseuchtes Grundwasser!
Zur Ratssitzung am Montag in Lemgo beantragt die SPD das Thema abzusetzen und in den Fachausschuss zur erneuten Beratung zu verweisen. Dort sind verschiedene Satzungsänderungen zur „Entschärfung“ notwendig. Abzuwarten sind auch die höheren Toleranzwerte bei Kanalschäden, die sich voraussichtlich aus der aktuellen Diskussion und neuen Bewertung der bisherigen, scharfen DIN-Normen ergeben werden.
Udo Golabeck: „ Angesichts der zu erwartenden Landtagswahlen in NRW und der breiten öffentlichen Diskussion empfiehlt es sich zunächst keine Satzung zu beschließen und die Reaktion des Landtages abzuwarten.
Das beigefügte Photo zeigt Prof. Dr. Dipl. Ing Dieter Schwär (3. V. l.) im Gespräch mit den Ratsmitglieder der SPD Fraktion im Büro an der Breiten Straße.
Der SPD Ortsverein befasst sich mit dem Thema in der öffentlichen OV-Sitzung am kommenden Donnerstag, 17. 3. 2011 um 19.30 Uhr im Roten Band an der Breiten Straße.
Kommentare
Systembedingt erfolgt die Veröffentlichung Ihres Kommentar i.d.R. am nächsten Werktag.j. Maas schrieb am: Freitag, 25.11.2011
An Die
Stadt Kleve
Ihr Schreiben vom 20.06.2011 Ihr Zeichen 66-ja
Die Stadt Kleve beabsichtigt die Kanalpflichtprüfung, wie die von der Rot/Grünen Landesregierung beschlossen wurde - umzusetzen. Der hierzu angewendete und zitierte Paragraph 61a des Landeswassergesetzes verstößt gegen Bundesrecht, weil es einen Unterschied gibt, zwischen den Prüfungen, die dem privaten Anschluss auferlegt werden sollte und den Kanälen der Kommune. Dies hat der Grüne Minister zwar jetzt durch seine Durchführungsempfehlung entschärft, aber dies ändert an der rechtswidrigen Grundlage des §61a LWG in NRW gar nichts.
Ratsbeschlüsse der Stadt Kleve in dieser Sache sind schlicht rechtswidrig.
Mein Anschreiben an die Stadt Kleve per Mail, wurde mir prompt aber nichtssagend beantwortet.
Der Bundesgesetzgeber hat mit Wirkung ab 1.März 2010 durch die Neu-Regelungen in den §§ 60 und 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu den Abwasseranlagen und zur Überwachung derselben, entschieden, dass öffentliche und private Abwasseranlagen einheitlichen Regelungen unterliegen.
Dies ist die Rechtliche Komponente der Sache - die Kommunen gehen rechtswidrig gegen Privatleute vor - drohen rechtswidrig Bußgelder an - die Kommunen, auch die Stadt Kleve, muss/müssen ein Rechtsgutachten beizubringen in der Sache. Dies darf der Bürger verlangen.
Ich möchte die Aufmerksamkeit auf folgende Dinge lenken.
Private Abwasserkanäle liegen zu 90% der Zeit trocken.
Angesichts von dem, ist Eintritt von privaten Abwässern ins Erdreich marginal und rechtfertigt diesen völligen Kanal - Prüf - Nonsens überhaupt nicht. Kosten im Rahmen von ca 50Mrd € werden auf die Bürger in NRW zukommen Dank ROT - Grün im Einvernehmen mit der CDU - da macht sich Stuttgart21 mit den 4.2Mrd€ aus, wie ein Scherz aus dem Lachkabinett.
Auf den jeden Hausbesitzer kommen dann, je Kanalanschluss regelmäßig 500€ mindestens, mit nach oben offener Skala .... bis 20 000€ und mehr, zu. Zu zahlen an die Kanalseviceleister zertifiziert natürlich, die die Schäden, die Sie zu beseitigen vorgeben, vorher mit Druckprüfungen und Hochdruckwasserstrahl selbst erzeugen - das ist wie die berühmte Lizenz zum Gelddrucken der Bock ist der Gärtner.
Die Politik will den Bürgern den funktionierenden Ökowahn aufpressen - Arbeitsplatzbeschaffung durch den Umbau der Gesellschaft zur Dienstleistungsgesellschaft. Und seien die Dienste noch so zweifelhaft.
Man muss bedenken, dass bei tatsächlichen Undichtigkeiten von Schmutzwasserkanälen immer eine Sedimentierung erfolgt - sprich undichte Stellen setzen sich IMMER von selbst zu! Auch setzt sich ganze Rohr von der Wandung her zu jeder kennt das - Schicht für Schicht werden Ablagerungen den Querschnitt mindern..
Wer schon mal einen Sickerbrunnen gebaut hat, weiß dass die irgendwann Zu sind - so passiert das auch, mit undichten privaten Abwasserkanälen, wenn irgendwo undichte Stellen wären.
Sollen Sie, Herr Bürgermeister doch mal erklären, wie Sie nachfolgendes handhaben wollen?
Friedhöfe haben in den Städten und Gemeinden keine Drainage.
Man muss davon ausgehen, dass etwa 1% bis 1.1% der Bürger/Jahr versterben. Das heißt, das bei ca. 40 000 etwa 400 Beerdigungen beispielsweise in Kleve / Jahr stattfinden.
Das bedeutet, das etwa 30 000Kg jedes Jahr auf den Friedhöfen beigesetzt werden, Jahr für Jahr kommen so 30Tonnen hinzu, dies bedeutet, dass bei einer Verwesungszeit von 10 Jahren etwa 300 Tonnen regelmäßig mit Regenwasser beaufschlagt werden und zwangsläufig ausschwemmen - ins Grundwasser! Bodenbakterien dürften das meiste dieser Fracht beseitigen.
Eine Schadwirkung daraus ist bisher nicht bekannt geworden, obwohl diese innerhalb des Stadtgebietes liegen. Rolf Hoffmann von den Stadtwerken bescheinigt, in der heutigen Ausgabe des Kurier am Sonntag vom 03.07.2011, dem Wasser der Stadtwerke “beste Qualität”
obwohl 100erte Viecher im Einzugsgebiet der Tiefbrunnen im Reichswald ständig auf den Boden kacken.
Aber die Landwirtschaft, die jedes Jahr mehr als 20 - 50 Ltr Gülle / m2 ausbringt setzt Schäden, dazu die ganzen Tiermedikamente in der Gülle. Von den Bakterien in der Gülle, die massive Antibiotikagaben vertragen mal abgesehen.
Die gesamte Nitratbelastung des Grundwassers stammt auschließlich aus der Landwirtschaft und der Biogasproduktion.
Auch diese Schäden sind marginal - bisher zumindest.
Fazit: Der private Abwasserkanal setzt, selbst wenn er undicht ist keinerlei Schäden am Grundwasser - wenn man das Gerede der Kanalhailobbyisten mal weglässt.
Es bleibt nur ein einziger Handlungszwang für Kommunen, in undichten privaten Kanälen eindringendes Grundwasser - dieses reißt immer mehr Erdteilchen in den Kanal so, dass darüber befindliche Erdreich einsinkt.
Solche Mängel aufzuspüren ist ein leichtes und nur da besteht Handlungszwang. Das bedeutet Einzelfallprüfung in exponierten Gegenden.
1) Es finden sich diese Schäden, nur in Gebieten, in denen das Grundwasser höher steigt, als der Abwasserkanal liegt.
2) Im Kanal der Stadt ist dann der fehlerhafte private Kanal sofort zu orten, an Hand des ständig einfließenden Grundwassers.
3) Die Beseitigung der Undichtigkeit auch dringlich und wirklich nur da.
Die Gemeinden und Städte haben erheblichen Einfluss darauf, ob und wie diese Dichtigkeitsprüfung, im Sinne des (rechtswidrigen) §61a LWG in NRW, verfasst von der Rot-Grünen Landesregierung mit Billigung der CDU in Düsseldorf, umgesetzt wird. Einige Gemeinden in NRW verzichten bereits auf diesen Nonsens und haben Satzungen, die eine “Einzelfallprüfung” im Falle eines Erfordernisses vorsehen. Eine Ausrede haben die Verantwortlichen Politiker in den Gemeinde und Stadträten nicht - sie haben freie Hand auch gegenüber dem Land NRW.
Den Städten und Gemeinden obliegt die unmittelbare Daseinsfürsorge für die Einwohner. Artikel 28 des Grundgesetzes.
Der Stadtrat muss sich fragen lassen, wie er diese Forderung erfüllt, wir wissen, wem wir unsinnige Maßnahmen zu danken haben -
Sollte sich die Stadt Kleve trotz alledem entschließen, diesen Kanalblödsinn zu verzapfen sei noch dieses angemerkt:
http://www.baeumeundrecht.de/pdf/haftung.pdf
4. BGH, Urteil vom 26. 4. 1991
Städtische Baumwurzeln in Hausanschlusskanal, der auf öffentlichem Grund liegt Klage vor dem ordentlichen Gericht, nicht vor dem Verwaltungsgericht.
Das OVG Lüneburg beurteilte den Rechtsstreit als öffentlich-rechtlich, weil die Leitungsverstopfung hier durch einen Straßenbaum im Straßenraum verursacht worden war.
Der BGH hat jedoch für seinen ebenso gelagerten Fall ausdrücklich die Zuständigkeit vor den ordentlichen Gerichten festgestellt. Daran kann sich der geschädigte Anlieger halten. Auf gut deutsch - die Klägerfeindliche sprich Bürgerfeindliche Gerichtsbarkeit der Kommunen - die Verwaltungsgerichte - bzw solche Urteile stehen da auf tönernen Füßen. Man betrachte sich Kleve mit dem schönen Baumbestand an vielen Strassen. Jedes, von Stadteigenen Bäumen, in Privatkanäle, eingewachsene Würzelchen, wird die Stadt Kleve in Haftung bringen - für nichts und wider nichts.
Da kommen auf die Stadt Kleve Haftungsansprüche privater Kanalbesitzer zu - wie will man das rechtfertigen - wer zahlt - die Stadt - ach so - also auch wir.
Auch hier gilt, schlafende Hunde soll man nicht wecken - Handlungsbedarf besteht idR auch da nicht - es sei denn, es dringt auch gleichzeitig Grundwasser ein oder das einwachsen von Wurzeln führt zu Verstopfung des Rohres.
Sollte die Stadt Kleve diesen Kanalprüfunsinn - mit Ausnahme einer Einzelfallprüfung, umsetzen müssen die Verantwortlichen der Stadt, von meiner Seite, mit einer Strafanzeige wegen Verdachts der Untreue im Sinne des § 266SStGB rechnen, sobald sich ein einziger Haftungsfall zu Ungunsten der Stadt Kleve ergibt.
Bitte bringen Sie ein Rechtsgutachten bei in der Sache.
Mit freundlichen Grüßen
J. Maas
Stefan Bobe schrieb am: Freitag, 18.03.2011
Eine sehr informative und interessante Veranstaltung am Donnerstag. Herzlichen Dank an die SPD und an den Referenten Herrn Henigs von der Stadt Lemgo.
Norbert Wiegmann schrieb am: Donnerstag, 10.03.2011
Richtig so: Die Kanalsanierung wird gerade für Rentner, die ihr Einfamilenhaus als mietfreie Alterssicherung nutzen zu einem unvorhersehbaren Finanzrisiko. Das kann es nicht sein. Ein Gesetzt, das rückwirkend Belastungen von 10 000 € und mehr auslöst widerspricht unserer Verfassung. Das sollten die Landtagsabgeordneten bedenken und nochmal neu beraten.


