SPD Fraktion lehnt Kanal-TÜV ab!
Eine Satzung, die alle Lemgoer zur Vorlage von Dichtheitsbescheinigungen für ihre Kanäle bei der Stadtverwaltung verpflichtet lehnt die SPD Fraktion ab.
Zum Rathaus-Entwurf der Satzung stellt die Fraktion eine Reihe von Änderungsanträgen und lässt sich davon leiten, dass unsere Satzung nicht „schärfer“ sein muss als Landeswassergesetz und Wasserhaushaltsgesetz.
Anstelle alle Lemgoer Hausbesitzer unter Generalverdacht zu stellen und flächendeckend zu verpflichten in den kommenden Jahren ihre Dichtheitsbescheinigung für Kanäle bei der Stadt abzugeben, schlägt die SPD vor, dass die Lemgoer Verwaltung nur nach Einzelfallprüfung in konkreten Verdachtsfällen einer Grundwassergefährdung aktiv werden soll. So ist das im Verwaltungsrecht für alle anderen Gefahrensituationen auch geregelt. Anstelle des Generalverdachts über alle tritt die Einzelfallprüfung und -entscheidung!
Die Bußgeldandrohung wird auf maximal 1000 € festgesetzt und nicht wie vom Land vorgeschlagen auf 50 000€! Neben den bisher in Rede stehenden Prüfverfahren mit dem Kanalauge und der Druckprüfung, fordert die SPD auch die Zulassung der gebräuchlichen Durchflußprüfung (10 l Wasser oben in das Waschbecken und unten im Revisionsschacht auffangen was ankommt) und weitere Entschärfungen von Auflagen im Satzungsentwurf.
Vielmehr sollte das Informations- und Beratungsangebot aus dem Rathaus besser beworben werden.
Udo Golabeck, Fraktionsvorsitzender: „Auch der Alten Hansestadt Lemgo steht nach unserer Verfassung das Kommunale Selbstverwaltungsrecht zu! Zweifellos ein hochrangiges Grundrecht. Das sollten wir auch in unserem Sinne wahrnehmen und nicht allen Mustersatzungen und ministeriellen Maßregelungen aus Düsseldorf folgen!“


