Antrag zum Verkauf von Grundstücksflächen

Die Alte Hansestadt Lemgo soll beim Verkauf von Baugrundstücken aus städtischem Besitz heraus, durch rechtliche Regelungen in den Verträgen (z.B. Bauverpflichtung, Begrenzung ein Grundstück pro Käufer (nur bei Grundstücken für Einfamilienhäuser (EFH)), kein Weiterverkauf zu höherem Preis, ggf. Nutzung Vorkaufsrecht Stadt) sicherstellen, dass die Grundstücke nicht der Spekulation dienen, sondern möglichst kurzfristig dem Lemgoer Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen. Die Grundstücke, die für Einfamilienhäuser ausgewiesen werden, sollen bevorzugt an Privatpersonen und nicht an Firmen verkauft werden.

Begründung: Auf dem Gebiet der Alten Hansestadt Lemgo übertrifft aufgrund der zuletzt guten wirtschaftlichen Entwicklung, des Wachstums des Innovationszentrums/Hochschule, der Zuwanderung von Menschen aus umliegenden Gemeinden in das lokale Oberzentrum Lemgo sowie der Geldmarktpolitik der EZB die Nachfrage nach käuflichen EFH/ZFH/DHH bzw. entsprechendem Bauland schon seit mehreren Jahren das Angebot in erheblichem Maße. Diese Bedarfslücke hat in den letzten zwei bis drei Jahren zu stark steigenden Grundstücks- und Häuserpreisen geführt, die einen immer größer werdenden Anteil von Familien, die Lemgo vor dem Hintergrund des demografischen Wandels dringend benötigt, vom Lemgoer Häusermarkt ausschließen bzw. in die umliegenden Gemeinden abwandern lässt. Zudem stehen viele bisher geplante Häuser dieses Segments auf Flächen, deren Eigentümer die Stadt nicht ist und bei denen die weitere Entwicklung unklar ist. Auch ist aufgrund der niedrigen Zinsen deutschlandweit eine starke Kapitalflucht in Aktien und Sachwerten (wie Boden) festzuhalten, während die Verkaufsbereitschaft privater Eigentümer nachlässt. Mit den vorliegenden Beschlüssen soll sichergestellt werden, dass das knappe Bauland direkt bei den betroffenen Bauwilligen ankommt, und nicht als Geldanlage oder zu Spekulationszwecken missbraucht wird bzw. durch Investoren unnötig verteuert wird.