Die Alte Hansestadt Lemgo soll beim Verkauf von Baugrundstücken aus städtischem Besitz heraus, durch rechtliche Regelungen in den Verträgen (z.B. Bauverpflichtung, Begrenzung ein Grundstück pro Käufer (nur bei Grundstücken für Einfamilienhäuser (EFH)), kein Weiterverkauf zu höherem Preis, ggf. Nutzung Vorkaufsrecht…
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